Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Projektforum Rhein Ruhr GmbH

Die letzte Änderung erfolgte am 05.12.2016

§ 1 Geltungsbereich
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Änderungen gelten nur soweit diese schriftlich vereinbart sind.

§ 2.1 Angebot und Vertragsschluss für Beratungsleistungen
Angebote für Beratungsleistungen sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Projektforum Rhein Ruhr GmbH zustande. Erfolgt die Leistung der Projektforum Rhein Ruhr GmbH ohne dass dem Auftraggeber vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Tätigkeit der Projektforum Rhein Ruhr GmbH zustande, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

§ 2.2 Angebote und Vertragsschluss bei Qualifizierungsmaßnahmen und Angeboten zur Zertifizierung von Personen
2.2.1 Unsere Angebote bei Qualifizierungsmaßnahmen und Angeboten zur Zertifizierung von Personen sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Ein Vertrag kommt hier erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Projektforum Rhein Ruhr GmbH zustande.

2.2.2 Gegenstand des Auftrages im Bereich der Qualifizierung und der Zertifizierung von Personen ist eine vereinbarte Dienstleistung, die geschuldet wird, nicht hingegen ein bestimmter Erfolg, wie z. B. das Bestehen der Zertifizierung.

2.2.3 Anmeldungen oder Bestellungen können schriftlich per Fax oder über das Bestellformular auf der Internetseite der Projektforum Rhein Ruhr GmbH www.Projektforum.de erfolgen.

2.2.4 Mit der Anmeldung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen. Verträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung des Auftrags durch uns.

§ 3.1 Vertragsgegenstand bei Beratungsleistungen
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der im Angebot dargestellten Beschreibung aus Lieferungen und Leistungen in Verbindung mit der Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet abschließend die vom Auftraggeber mitgeteilten Projektanforderungen an die von der Projektforum Rhein Ruhr GmbH zu erbringende Dienstleistung.

§ 3.2 Vertragsgegenstand bei Qualifizierungs-maßnahmen und Angeboten zur Zertifizierung von Personen
3.2.1 Vertragsgegenstand bei Qualifizierungs-maßnahmen und Angeboten zur Zertifizierung von Personen sind Veranstaltungen, die gemäß dem jeweils aktuellen Prospekten durchgeführt werden. Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend gefährden.

3.2.2 Ein Anspruch auf die Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Teilnehmer, die an einem der Veranstaltungstage innerhalb des Lehrganges nicht teilnehmen können haben die Möglichkeit, den entgangenen Tag an einem der parallel laufenden Veranstaltungen nachzuholen, z. B. in einer anderen Stadt. Es besteht kein Anspruch auf Kürzung der Lehrgangsgebühren.

3.2.3 Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten oder auch Nichterreichen der für die Veranstaltung erforderlichen Mindest-Teilnehmerzahl. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Lehrgangsausfall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

3.2.4 Für die angebotenen Zertifizierungsprüfungen gelten die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen der GPM Zertifizierungsstelle PM-Zert. Lehnt die PM-Zert die Durchführung einer Prüfung aufgrund der Teilnehmerzahl ab, wird die Projektforum Rhein Ruhr GmbH einen alternativen Termin und Ort vorschlagen. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

§ 4.1 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug bei Beratungsleistungen
4.1.1 Die Leistungen der Projektforum Rhein Ruhr GmbH erfolgen zu den Preisen und Bedingungen des schriftlichen Angebotes. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.1.2 Die Vergütung der Projektforum Rhein Ruhr GmbH ist zu den im Angebot genannten Terminen fällig. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu leisten.

4.1.3 Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert die Projektforum Rhein Ruhr GmbH die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH ist berechtigt, Leistungen, die nach Aufwand vergütet werden, monatlich abzurechnen.

4.1.4 Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von zwölf Prozent zu berechnen. Das Recht der Projektforum Rhein Ruhr GmbH einen darüber hinaus entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen bleibt unberührt.

§ 4.2 Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung und Verzug bei Qualifizierungsmaßnahmen und Angeboten zur Zertifizierung von Personen
4.2.1 Das für eine Inhouse-Veranstaltung vereinbarte Honorar versteht sich grundsätzlich zuzüglich von Nebenkosten, unter anderem Reise-, Übernachtungsaufwand und Spesen. Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte berechnen sich zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer. Ausnahmen z. B. gem. §4 Nr. 21 UStG sind gesondert gekennzeichnet.

4.2.2 Lehrgangsgebühren für offen zugängliche Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen sind 14 Tage vor Lehrgangsbeginn zur Zahlung fällig und binnen einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Alle sonstigen in Rechnung gestellten Leistungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.

4.2.3 Bei Veranstaltungen beinhaltet der Rechnungsbetrag die Kosten für die Teilnahme, die Pausengetränke und Kosten für Lehrmittel. Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Hotel- oder Übernachtungskosten. Die zuletzt genannten Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen.

4.2.4 Sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht, ergeben sich die jeweils gültigen Teilnahmegebühren oder Preise aus den aktuellen Veranstaltungsprogrammen (Druck oder Internet). Die Gebühren oder Kaufpreise sind binnen einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausnahmen z. B. gem. §4 Nr. 21 UStG sind gesondert gekennzeichnet.

4.2.5. Umbuchungen kompletter Lehrgänge sowie einzelner Phasen sind grundsätzlich möglich. Pro Änderung fallen Umbuchungsgebühren in Höhe von 250,00 € an.

4.2.6 Die Nichtzahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels setzt die säumige Partei ohne weitere Mahnung in Verzug. Hierfür sind Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent des säumigen Betrages pro Jahr für den Verzugszeitraum zu zahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben hiervon unberührt.

4.2.7 Ein Rücktritt bzw. Stornierung einer Bestellung bzw. einer gebuchten Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden folgende Gebühren fällig:

Bei einer Stornierung der Lehrgangsanmeldung bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 €. Bei einer Stornierung im Zeitraum 4 – 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn berechnen wir 50 Prozent der Lehrgangsgebühr. Bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn berechnen wir 100 Prozent der Lehrgangsgebühr. Eine Vertretung bzw. Ersatzstellung des angemeldeten Teilnehmers ist vor Beginn möglich.

Bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme sind 100 Prozent der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Eine Vertretung bzw. Ersatzstellung des angemeldeten Teilnehmers ist vor Beginn möglich.
Das Projektforum behält sich die Absage des Lehrgangs aus wichtigem Grund vor, z.B. für den Fall, dass nicht genügend Anmeldungen vorliegen.

4.2.8 Hat sich der Auftraggeber zu einer Zertifizierungsprüfung verbindlich angemeldet, welche durch die Projektforum Rhein Ruhr GmbH organisiert wird und nimmt an dieser Veranstaltung nicht oder nur teilweise teil, so hält der Auftraggeber die Projektforum Rhein Ruhr GmbH von allen daraus erwachsenden Aufwänden frei. Dies bezieht sich insbesondere auf dann fällig werdende Ausfallgebühren und Aufwandserstattungen der Zertifizierungsstelle. Der Auftragnehmer seinerseits wird alle angemessenen Schritte unternehmen, diese Aufwände für den Auftraggeber möglichst zu vermeiden oder zu minimieren.

§ 5 Schutz- und Urheberrechte
5.1 An den von der Projektforum Rhein Ruhr GmbH erstellten Unterlagen, Dokumentationen, Ergebnissen oder Berechnungen im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen behält sich die Projektforum Rhein Ruhr GmbH die Urheberrechte und Verwendungsrechte ausdrücklich vor. Im Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen wird den Teilnehmern ein einfaches Verwendungsrecht zugestanden. Unterrichtsunterlagen oder Teile davon dürfen aber nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung reproduziert werden oder an anderer Stelle selbst zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen oder auf Veranstaltungen genutzt werden.

5.2 Die Verwendungsrechte an den von der Projektforum Rhein Ruhr GmbH erstellten Unterlagen, Dokumentationen, Ergebnissen oder Berechnungen, die im Rahmen von Beratungsleistungen und Unterstützungsleistungen erstellt werden, werden im Einzelfall vertraglich geregelt.

§ 6 Vertraulichkeit
6.1 Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch wenn es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftspartner oder um Geschäftsverbindungen handelt. Ausnahmen von der Schweigepflicht bedürfen der Schriftform.

6.2. Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zur Durchführung ihrer vertragsgemäßen Aufgaben zu verarbeiten.

6.3. Diese Schweigepflicht gilt nicht bei Informationen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind oder auch seitens des Kunden in öffentlicher Form verbreitet werden.

6.4. Der Kunde ist nicht befugt, Konzepte und Unterlagen oder sonstiges geistiges Eigentum der Projektforum Rhein Ruhr GmbH über die im konkreten Vertrag vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden. Fehlt eine konkrete Nutzungsvereinbarung, so erstreckt sich das konkrete Nutzungsrecht nur auf den Anwendungsbereich, für den der konkrete Auftrag erteilt wurde.

6.5. Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH und der Auftraggeber sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle sich aus diesen Bedingungen oder aus dem konkreten Vertrag ergebenden Geheimhaltungsverpflichtungen in gleichem Umfang an Hilfspersonen oder andere Dritte weitergegeben werden.

§ 7 Liefertermine und Störungen bei der Leistungserbringung bei Beratungsleistungen
7.1 Termine und Fristen sind stets verbindlich, es sei denn, sie sind von den Parteien im Einzelfall als unverbindlich bezeichnet.

7.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund eines Ereignisses, welches keine der Parteien zu vertreten hat, kann die Projektforum Rhein Ruhr GmbH die Vergütung des Mehraufwandes zu den marktüblichen Konditionen verlangen.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers bei Beratungsleistungen
8.1 Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner/ Projektleiter. Dieser kann für den Auftraggeber gegenüber der Projektforum Rhein Ruhr GmbH verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Ansprechpartner/ Projektleiter steht der Projektforum Rhein Ruhr GmbH für notwendig benötigte Information zur Verfügung.

8.2 Der Auftraggeber stellt der Projektforum Rhein Ruhr GmbH zum Auftragsbeginn alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

8.3 Verzögert sich die Leistungserbringung durch die Projektforum Rhein Ruhr GmbH aufgrund vom Auftraggeber verspätet vorgelegter Unterlagen und Informationen, verlängert sich der Bearbeitungszeitraum automatisch um den sich daraus ergebenden Zeitraum. Durch die Verzögerung benötigter Mehraufwand wird von der Projektforum Rhein Ruhr GmbH gesondert zu marktüblichen Konditionen in Rechnung gestellt.

§ 9 Haftung bei Beratungsleistungen
9.1 Die Haftung der Projektforum Rhein Ruhr GmbH ist mit Ausnahme der folgenden Regelungen ausgeschlossen. Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH haftet wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansonsten haftet die Projektforum Rhein Ruhr GmbH nur wegen schuldhaften oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organen oder Erfüllungsgehilfen der Projektforum Rhein Ruhr GmbH.

9.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung von Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH haftet nicht für unvorhersehbare Schäden des Auftraggebers.

9.3 Die Haftung für Schäden, die durch Leistungen der Projektforum Rhein Ruhr GmbH an Rechtsgütern des Auftraggebers hervorgerufen werden, ist ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

9.4 Die Haftung der Projektforum Rhein Ruhr GmbH für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Sachschäden ist auf € 1.000.000,00 begrenzt, bei Vermögensschäden auf € 100.000,00.

9.5 Die Projektforum Rhein Ruhr GmbH haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zu Veranstaltungen mitgebrachten Gegenstände. Für die von der Projektforum Rhein Ruhr GmbH zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet.

9.6 Jede Qualifizierungsmaßnahme und jede Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
10.1 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der Projektforum Rhein Ruhr GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

10.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber gegenüber der Projektforum Rhein Ruhr GmbH nicht zu.

§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform
11.1 Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Projektforum Rhein Ruhr GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Projektforum Rhein Ruhr GmbH alleiniger Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder eine öffentlich rechtliche Körperschaft ist.

11.3 Erfüllungsort ist Witten.

11.4 Änderungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abänderung der Schriftformklausel muss schriftlich erfolgen.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages zwischen den Parteien unwirksam sein, wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es ist anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung eine dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nah kommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.